Behindertenausweise in Deutschland und Dänemark

Vor kurzem habe ich einen Behindertenausweis in Dänemark beantragt. (Ich wohne nämlich in Dänemark) Da hat es mich interessiert, wie ein Behindertenausweis eigentlich in Deutschland funktioniert. Deswegen habe ich ein bisschen recherchiert. Hier sammle ich nun die wichtigsten Informationen zum deutschen Behindertenausweis und vergleiche ihn mit dem Dänischen.

In Deutschland heißt der Ausweis offiziell Schwerbehindertenausweis. Der Dänische wird Begleitausweis genannt. Ich werde also in meinem Beitrag diese beiden Wörter benützen. Ich habe in den letzten Monaten schon einiges über den Schwerbehindertenausweis gelesen und es wirkt so, als wäre der größte Unterschied zwischen diesem und dem Begleitausweis ist, dass der Deutsche schwieriger zu bekommen ist, dafür aber auch mehr Nachteilsausgleiche mit sich bringt.

In Deutschland ist es so, dass bei einer Behinderung zuerst der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden muss. Um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, muss man mindestens einen Grad der Behinderung von 50 haben. Selbst habe ich mit dem Schwerbehindertenausweis ja keine Erfahrungen, aber ich habe von vielen Autisten gelesen, dass sie mit dem bei ihnen festgestellten Grad der Behinderung nicht einverstanden waren und Einspruch eingelegt haben. Das scheint also etwas kompliziert zu sein. Neben dem Grad der Behinderung kann man ein Merkzeichen haben. H bedeutet beispielsweise Hilflosigkeit und B Begleitperson. Normalerweise ist der Schwerbehindertenausweis grün. Hat man ein Merkzeichen ist er allerdings grün-orange.

Wie man am Namen schon erkennt, sagt der dänische Begleitausweis nicht nur aus, dass man eine Behinderung hat, sondern auch, dass man zum Beispiel beim öffentlichen Transport eine Begleitung braucht. Ich weiß nicht, welche Erfahrungen andere mit der Antragstellung haben, aber bei mir ging alles extrem einfach. Man braucht nämlich nur ein kurzes Attest, in dem der Arzt bestätigt, dass man eine Begleitung braucht, und dann musste ich selbst noch in wenigen Sätzen erklären, welche Einschränkungen ich habe.

In Dänemark dürfen Behinderte mit einem Begleitausweis und deren Begleitpersonen mit einem Kinderticket öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen benützen. Außerdem kann man in vielen Kultur- und Freizeiteinrichtungen kostenlos einen Begleiter mitnehmen. Der Behinderte muss aber den vollen Preis bezahlen.

Wenn man in Deutschland einen grün-orangenen Schwerbehindertenausweis hat, also ein Merkzeichen im Ausweis hat, kann man den Personennahverkehr kostenlos benutzen. Man muss aber vorher eine Wertmarke kaufen. Deutsche Kultur- und Freizeiteinrichtungen geben häufig auch freiwillig Nachlässe für Behinderte mit einem Schwerbehindertenausweis und/oder deren Begleitung. Mit einem Schwerbehindertenausweis kann es zudem Steuernachlässe geben. Man hat auch ein Sonderkündigungsrecht und extra Urlaubstage.

Mittlerweile habe ich meinen Begleitausweis bekommen, aber ich bin ehrlich gesagt etwas nervös ihn zu benützen. Dadurch dass Autismus ja keine Behinderung ist, die sichtbar ist, habe ich ein bisschen Angst, dass es dumme Kommentare geben könnte, dass ich ja nicht behindert aussehe. Sobald ich meine ersten Erfahrungen mit dem Ausweis gemacht habe, werde ich euch aber auf jeden Fall davon berichten. Ich hoffe, ihr wollt eure Erfahrungen auch mit mir teilen?!

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